
Wer wir sind

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug e.V.
„Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“* Das exemplarische Zitat aus dem Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet einen wesentlichen Auftrag für alle Mitarbeiter** im Justizvollzug – die Resozialisierung der Gefangenen. Dazu gehört auch das umfassende Bildungsmanagement, das Lehrerinnen und Lehrer mit ihrer Arbeit in den Anstalten leisten. Dieses reicht von der Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse über Schulabschlüsse und berufsfördernde Maßnahmen, der Betreuung der Gefangenenbibliotheken bis hin zur sinnhaften Freizeitgestaltung.
Gründungsjahr der BAG
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) wurde 1958 gegründet.
Kolleginnen und Kollegen
Die für den Justizvollzug tätigen Lehrer, Diplompädagogen und die an diesem Berufsfeld orientierten Hochschullehrer sind in der 1958 gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug e.V. organisiert.
Der Verband ist Mitglied in der „European Prison Education Association“ (EPEA), einer europäischen Nichtregierungsorganisation, in der im Strafvollzug tätige Menschen verschiedener Berufsgruppen zusammengeschlossen sind - darunter Lehrer, Erzieher, Wissenschaftler, Politiker sowie Personen aus der Justizverwaltung.
Die auf Bundesländerebene gegründeten Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) gehören dem erweiterten Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft an.

Plattform für Fortbildung und kollegialen Erfahrungsaustausch
Die Bundesarbeitsgemeinschaft bietet ihren Mitgliedern eine Plattform für Fortbildung und kollegialen Erfahrungsaustausch, ermöglicht ihnen, sich lokal oder auf europäischer Ebene zu vernetzen und will die Rahmenbedingungen des Strafvollzugs besonders im Hinblick auf den Bildungsauftrag mitgestalten.
Seminare und Fachtagungen
Einmal jährlich organisiert der Verband für seine Mitglieder eine Bundesarbeitstagung. Für neu in den Justizvollzug eingetretene Lehrer werden mehrtägige Grundseminare zum besonderen Arbeitsumfeld im Justizvollzug angeboten. Außerdem finden Fachtagungen zu aktuellen Themen statt.

* Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - StVollzG NRW). § 1 Ziel des Vollzuges.
** Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die Formulierungen beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter.